Auch wenn es für den Aussenstehenden nicht so wirkt: Graffiti hat eine gewisse Hirarchie und es gibt ein System. Hinter jedem Bild steht für den Insider nicht nur das Pseudonym o. Kürzel, das er betrachtet, nein, er sieht vielmehr wie sich der Künstler widerspiegelt. Er hat bei der Betrachtung auch vorherige Werke Desjenigen im Kopf. So wird der Respekt, der dem Sprüher gezollt wird nicht unbedingt von dem einzelnen Bild abhänig, sondern vielmehr von seiner gesamten "Laufbahn": Wie lange malt er schon?, worauf legt er bei seinen Aktionen wert?, ist er experimentell?, malt er nur legal?, illegal oder auch beides? Geschmacksabhänig bleibt das Auge des Betrachters.
Es gilt: Man übermalt keine Bilder, von jemandem, der länger oder qualitativ "besser" malt als man selbst. In der illegalen Scene kommt es zu Auseinandersetzungen, wenn gegen diese Hauptregel verstossen wird.
In der legal operierendern Scene wird das Übermalen anders betrachtet: Es gibt zu wenig legale Flächen, als das ein Bild lange stehen bleiben kann. Auch ist der Künstler keine Gesetzesbrüche eingegangen um sein Graffiti zu plazieren. Es wird hier also eher übermalt und nur wirklich gute Bilder bleiben länger erhalten.
Ich selbst habe mit 12/13 Jahren angefangen zu sprühen. Wie viele andere auch wollte ich, daß mein Name überall zu sehen ist. Wenn heute so ein pubertierender Junge verurteilt wird, mag dies für seinen Lebenslauf noch nicht so schlimm sein, da er nicht im strafmündigen Alter ist. Macht er jedoch weiter oder wird erst im straffähigen alter gefaßt und verurteilt, ist er vorbestraft! Ideale Bedingungen für den Berufseinstieg!
Ich halte die Verordnung für unverhältnismässig. Vielleicht kriminalisiert sie einen großen Teil der Generation, die nach einer kreativen Ausdrucksform sucht, für die es zu wenig legalen Raum gibt. Ich bin auch nicht für Schmierereien, wirklich nicht. Ich steh auf geile Bilder, die ich, mit oder ohne Senatsbeschluss, legal realisiere. Die Verordnung zeigt mir aber, gerade weil auch das "wilde Plakatieren" mit einbezogen wird, daß erkannt wurde, wie sehr man damit auch eine Stimme in der Öffentlichkeit sein kann.
Was auch immer man schreibt, der Begriff "Saubere Stadt" in diesem Zusammenhang hat, meiner Meinung nach, einen bitteren Sarkassmus.
Flächenmangel, das grosse Thema beim ausschlieslich legalem Graffiti. Für eine legale Wand , braucht man von dem Inhaber eine individuelle, schriftliche Genehmigung. Die Polizei hat zwar schon davon Kenntnis; genommen, daß es an manchen Wänden erlaubt ist zu sprühen, doch nicht alle Polizisten wissen das. Vertrauen ist gut und Kontrolle ist besser ... und deshalb wird man immer wieder gern angesprochen, ob man eine Genehmigung dabei hat. Diese wird dann durch ein Telefonat mit dem Eigentümer kontrolliert. Manche Eigentümer ändern natürlich auch mal die Meinung: Das geschieht wenn z.B. die Umgebung der Wand durch manchen dummen Sprüher "mitgestaltet" (beschmiert) wurden. So tümmeln sich viele Maler an wenig Wänden. Zumal die "Halbwertszeit" eines Bildes auf einer legalen Fläche, sehr kurz ist. Das kann auch mal zu Konflikten unter den Künstlern führen. Sich selbst das Vergnügen zufinanzieren ist auch keine billige Anglegenheit. Deshalb nutze ich zum Teil Restdosen von Aufträgen für freie Arbeiten. Die Aufträge sind natürlich wie die Wände selbst rar. Deshalb male ich oft weniger, als ich gerne möchte.
Name: Nico Jesse
Alter: 25 Jahre
Wandbild: 3001 Kino, noch aus dem Jahr 96
Kontakt: über info@kulturportal.de