Nur wenige sind darüber informiert, dass die Nutzung des Internet für behinderte Menschen zum Teil erhebliche Hindernisse, "Barrieren", bedeutet. Viele Menschen sind der Meinung, dass gerade das Internet das ideale Medium für Behinderte ist. Das ist auch insofern richtig, da gerade für Behinderte Informationsvielfalt auch ein Stück Lebensqualität bedeutet. Behinderte Menschen sind aber oft auf speziell für ihren persönlichen Bedarf gebaute Computer angewiesen. So werden einige Computer mit einer speziellen Tastatur betrieben, andere werden zum Beispiel über Sprache gesteuert. In jedem Fall sind diese Geräte auf eine Software angewiesen, die sie lesen können. Um das sicherzustellen, wurde mit HTML 4.01 ein Software-Standard entwickelt, der uneingeschränkten Zugang ermöglicht.
Wenn wir im Internet publizieren, dann stellen wir mit dem HTML-Code eine Software zur Verfügung. Richtet sich dieser Code nach dem gültigen HTML-Standard, dann können die beschriebenen Ausgabegeräte damit grundsätzlich schon mal etwas anfangen. Dies ist aber in vielen Fällen leider nicht der Fall und so bleiben viele Informationen für behinderte Menschen unzugänglich oder nur schwer erreichbar. Ein tatsächlich barrierefreies Angebot erfordert zusätzliche Anstrengungen in der Konzeption und Programmierung einer Internetseite. Die hierfür gültigen Regeln sind nicht schwer zu erlernen aber auch unter Fachleuten relativ unbekannt.
Eine Gesetzgebung verpflichtet Behörden und Bundestagsverwaltungen ihre Internetauftritte ab dem nächsten Jahr barrierefrei zu halten, die kommerziellen und privaten Anbietern von Internetseiten bleiben von dieser Gesetzgebung unberührt. Die geschäftlichen und privaten Homepages sind es jedoch, die die Masse und den Kern des Internet darstellen. Weiterhin obliegt es also der Finanzkraft bzw dem persönlichen Engagement der Betreiber, ob ihre Seiten auch von behinderten Personen genutzt werden können oder nicht.
Als Webproducer hat man es außerordentlich schwer. Welcher Unternehmer gibt schon für die deutlich aufwendigere Programmierung und verlängerte Planungsphase mehr Geld aus, wenn er hierzu nicht verpflichtet ist? Als Webproducer gerät man hier leicht in einen Gewissenskonflikt: Einerseits möchte man gerne seine Kenntnisse und Fähigkeiten, notfalls auch ohne Vergütung einbringen, um die Seiten uneingeschränkt zugänglich zu halten, andererseits muß man sich aber an die Kundenvorgaben halten. Diese lassen in der Regel weder zusätzliche Kosten, noch den zeitlichen Mehrbedarf zu.
Einige Betreiber von Onlineangeboten sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. So gibt es eine Vielzahl von gewerblichen und privaten Anbietern, die seit langem, mit zum Teil enormen Kosten und Mühen darauf achten, daß ihre Inhalte auch behinderten Menschen zugänglich sind
Dieses finde ich bemerkenswert, denn die nach Verordnung verpflichteten Betreiber machen zur Zeit noch keine Anzeichen auch ihre Angebote endlich barrierefrei zu gestalten. Ich vermute hier wird es auch nach Verfristung, also 2005, zu keiner deutlichen Besserung kommen wird.
Wie gesagt verlangt die besondere Programmiertechnik eine deutlich
längere, detailliertere Planung als die üblichen
Internetseiten.
Sind ausreichend Zeitreserven vorhanden, so kann ein kleines Team von
Fachleuten tätig werden, die Durchführung konzipieren und
dann den Auftrag entsprechend "abarbeiten".
Je kürzer der zur Verfügung stehende Zeitrahmen ist, desto
mehr Teilaufgaben müssen ausgelagert werden. Diese Erhöht
die Projektkosten als auch das Erfolgsrisiko enorm.
Als Folge dieses Zusammenhangs können kleine Unternehmen nur dann bei einem solchen Auftrag mitbieten, wenn ein realistisches Zeitfenster gegeben ist.
Natürlich kann ich die Scheu vor den Kosten der potenziellen (öffentlichen) Auftraggeber verstehen, wir wissen doch alle von den leeren Haushaltskassen doch ich sehe Möglichkeiten, die unsere Verordnung des uneingeschränkten Zugang mit sich bringt.
Die notwendigen Ausgaben für diesen Bereich können noch gering gehalten werden und so investiert werden, daß sie direkt Arbeitsplätze schaffen oder das Gründungskapital für spezialisierte Anbieter darstellen. Mit zunehmenden Zeitverzug gehen diese Möglichkeiten verloren; die Ausgaben für die Einhaltung der Gesetzgebung verbrennen im Wirtschaftskreislauf, ohne Initialwirkung zu zeigen.